VERORDNUNG ÜBER DIE ARTGERECHTE HALTUNG VON MÄNNERN (AHMV)

VERORDNUNG ÜBER DIE ARTGERECHTE HALTUNG VON MÄNNERN (AHMV)

Vom 17. September 2008

Das Bundesamt für Frauenangelegenheiten

gestützt auf Art. 32n Abs. 4 der Artenschutzverordnung vom 19. August 19811 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz, beschliesst:

Art. 1

Allgemeines

1.Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos, wie zu Grossmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich die Haltung eines Mannes überhaupt noch lohnt.
2.Ein brauchbares Exemplar „Mann“ (im folgenden „Männchen“ genannt) sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen.

Art. 2

Grundlegendes

1.Ein Männchen sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleissig, Eigenschaften im Haushalt, gut im Bett zu gebrauchen).
2.Es sollte vorzeigbar sein (d. h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
3.Obige Punkte können ausser acht gelassen werden, wenn Art. 3 zutrifft.

Art. 3

1.Er ist reich.

Art. 4

Anschaffung

1. Gehen Sie bei der Auswahl ihres Männchens sorgfältig vor und lassen Sie sich genügend Zeit, um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu überzeugen.
2. Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollenverhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später.
3. In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht. Vorsicht vor diesen Männchen, das Vorliegen der Voraussetzung gem. Art. 4 Abs. 1 und 2 sollte daher bei diesen Härtefällen sorgfältig geprüft werden.
4. Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Männchens (s. auch Art. 6). So sind z. B. auf dem Second Hand Markt oftmals gebrauchte Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus. Prüfen Sie aber vor der Anschaffung eines gebrauchten Männchens genau seinen Zustand und bedenken Sie auch Art. 4 Abs. 3.
5. Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.

Art. 5

Ernährung

1. Das Männchen ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen, sollte Frau ihm neben Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse und Salat vorsetzen.
2. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da es ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süssigkeiten gilt im wesentlichen das gleiche.
3. Vorsicht vor Überfuetterung. Bedenken Sie, dass ein fettes Männchen schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushalt nicht mehr leistungsfaehig ist

Art. 6

Artgerechte Haltung

1. Was die Unterbringung angeht, so ist das Männchen relativ anspruchslos. Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher.
Bei Vorhandensein eines Computers kann evtl. auf den Fernseher verzichtet werden.
2. Frau sollte ihr Männchen nicht den ganzen Tag einsperren, da es sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht.
3. Für die allgemeine Beweglichkeit und eine regelmässige Sauerstoffzufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt. Ausserdem sollte Frau es möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit es etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, es immer an der langen Leine zu lassen.

Art. 7

Pflege

1. Sorgen Sie dafuer, dass sich ihr Männchen einmal pro Tag wäscht.
2. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Hand- und Fussnägel regelmässig nachgeschnitten werden.
3. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmässig gegen neue aus.

Art. 8

Männchenkrankheiten

1. Das Männchen im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine Veranlagung zum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältungen ist leichte Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den Heilungsverlauf positiv beeinflussen. Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung vorliegen, empfiehlt es sich, einen Arzt hinzuzuziehen.
2. Manche Männchen neigen zu übermässigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit zumeist nicht und ist daher unbedenklich.

Art. 9

Ausbildung

1. Männchen werden schnell handzahm, wenn Frau sie richtig behandelt. Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie „Fuss“, „Platz“, „Kusch“, und „Hol’s“ beherrschen die meisten bei regelmässigem Training und einer Belohnung durch Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen.
2. Bei der Ausbildung ist es unerlässlich, die Schwiegermutter mit einzubeziehen und klare Regeln fuer die Erziehung aufzustellen.

Art. 10

Fortpflanzung

1. Männchen sind das ganze Jahr ueber läufig und verhalten sich auch dementsprechend.
2. Ein in diesem Zusammenhang geäusserter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu geniessen, da er oft als Mittel zum Zweck dient. Leihen Sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.

Art. 11

Inkraftsetzung

1.Diese Verordnung tritt und so weiter und sofort in Kraft.

Das habe ich gerade von Gaspardin bekommen, damit beim Date morgen nix schief geht *rofl*